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Zahnlexikon

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Amalgam, Das klassische Zahnfüllungsmaterial aus Metall

Amalgam ist ein seit über 150 Jahren verwendetes Füllungsmaterial für Zähne. Es besteht aus einer Mischung von Quecksilber, Silber, Zinn und Kupfer. Trotz seiner Langlebigkeit wird es aufgrund gesundheitlicher Bedenken zunehmend durch moderne Alternativen ersetzt.

3 Fakten über Amalgam:

  • Silbrig-graues Füllungsmaterial aus einer Mischung von Quecksilber mit Silber, Zinn und Kupfer.
  • Seit dem 1. Januar 2025 ist Amalgam in der EU grundsätzlich verboten.
  • Bestehende, intakte Amalgamfüllungen gelten als unbedenklich und müssen nicht vorsorglich entfernt werden.
Dr. med. dent. Tina Mandel, medizinische Leitung von dentinostic
Medizinisch geprüft von
Dr. med. dent. Tina Mandel
Fachzahnärztin für Oralchirurgie
Definition, Was ist Amalgam?

Amalgam ist ein klassisches Füllungsmaterial, das lange vor allem für Füllungen im Seitenzahnbereich genutzt wurde. Es besteht aus einer Legierung von Quecksilber mit weiteren Metallen.

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Ursache, Warum wird es kaum noch verwendet?

Das Verbot hat vor allem umweltpolitische Gründe und geht auf die Minamata-Konvention zur Verringerung von Quecksilber zurück. Bereits seit 2018 durfte Amalgam nicht mehr bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren verwendet werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der EU ein grundsätzliches Verbot für neue Füllungen.

Merkmale
  • Silbrig-graue Farbe, dadurch im Mund gut sichtbar
  • Enthält etwa zur Hälfte Quecksilber, gebunden in einer festen Metalllegierung
  • Nach fachlicher Einschätzung geben intakte Füllungen nur minimale Mengen Quecksilber ab
  • Wird seit 2025 in der EU nicht mehr für neue Füllungen eingesetzt
Behandlung

Für neue Füllungen kommen heute alternative Materialien zum Einsatz, zum Beispiel Komposit oder Glasionomerzement. Gesetzlich Versicherte erhalten im Seitenzahnbereich weiterhin eine Füllung als Regelversorgung. Intakte alte Amalgamfüllungen können in der Regel im Mund verbleiben, eine vorsorgliche Entfernung wird nicht empfohlen.

Quelle: DGZMK, Hintergrundinformation zum Amalgamverbot in der EU zum 01.01.2025, sowie BZÄK, Stellungnahme zu Amalgam, abgerufen im Juli 2026.

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