Definition, Was ist eine Brücke?
Eine Zahnbrücke ersetzt einen oder mehrere fehlende Zähne mit einem festsitzenden Konstrukt, das an den Zähnen neben der Lücke verankert wird. Sie wird nicht herausgenommen, sondern fest eingesetzt.
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Einsatz, Wann kommt sie infrage?
Eine Brücke kommt infrage, wenn ein oder wenige benachbarte Zähne fehlen und die Nachbarzähne als Pfeiler tragfähig sind. Bei einer Einzellücke ist die Brücke die Regelversorgung. In der Standardausführung wird die Lücke mit einem Metallgerüst geschlossen, das im sichtbaren Bereich zahnfarben verblendet ist.
Merkmale
- Festsitzend, wird nicht zum Reinigen herausgenommen
- Nachbarzähne werden als Pfeiler beschliffen und überkront
- Standardversorgung mit zahnfarbener Verblendung im sichtbaren Bereich
- Alternative bei fehlendem Zahn ist unter anderem ein Implantat
Behandlung
Vor der Behandlung erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan. Die Kasse übernimmt einen befundbezogenen Festzuschuss, der etwa 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung deckt und sich mit lückenlos geführtem Bonusheft nach fünf Jahren auf 70 und nach zehn Jahren auf 75 Prozent erhöht. Die Werte sind Richtwerte, deinen Eigenanteil zeigt der individuelle Heil- und Kostenplan.
Quelle: KZBV, Brücken, sowie KZBV, Festzuschuss und Eigenanteil, abgerufen im Juli 2026.

