Ist ein wurzelbehandelter Zahn abgebrochen, muss er nicht in jedem Fall gezogen werden. Eine abgebrochene Seitenwand lässt sich unter Umständen wieder aufbauen. Reicht der Bruch tief in die Wurzel, kann ein Erhalt dagegen unmöglich sein. Wenn deine Praxis zum Ziehen rät, kommt es deshalb darauf an, welcher Schaden bei dir festgestellt wurde.
Wovon es abhängt, ob dein Zahn noch erhalten werden kann
Wie viel gesunder Zahn übrig ist. Eine neue Füllung oder Krone braucht genügend eigene Zahnsubstanz, an der sie halten kann. Dabei zählt nicht nur, wie viel vom Zahn noch vorhanden ist, sondern auch, wie stabil die verbliebenen Zahnwände sind. Ist bei einem wurzelbehandelten Backenzahn eine Seitenwand abgebrochen, kommt häufig eine Teilkrone oder Krone infrage. Sie umfasst die verbliebenen Teile der Kaufläche und schützt sie beim Kauen. Ob der Zahn dafür geeignet ist, muss der Zahnarzt untersuchen. ESE: Wiederaufbau nach einer Wurzelbehandlung
Wie tief der Bruch reicht. Liegt die Bruchstelle unter dem Zahnfleisch, ist sie für eine neue Versorgung schwerer zugänglich. Manchmal lässt sich der Bereich durch eine zusätzliche Behandlung freilegen und der Zahn anschließend versorgen. Das muss für den einzelnen Zahn geprüft werden. Reicht der Bruch sehr tief in die Wurzel, ist eine verlässliche Versorgung unter Umständen nicht mehr möglich. Dann kann das Ziehen die notwendige Behandlung sein. Ein Bruch unter dem Zahnfleisch allein bedeutet aber noch nicht, dass der Zahn verloren ist. AWMF: Brüche bis unter das Zahnfleisch
Ob die Wurzel längs gerissen ist. Ein solcher Riss betrifft die Wurzel selbst und lässt sich durch eine neue Füllung oder Krone nicht beheben. Bei einem Zahn mit nur einer Wurzel empfiehlt die europäische Fachgesellschaft für Wurzelbehandlungen dann die Entfernung. Hat der Zahn mehrere Wurzeln, lässt sich in bestimmten Fällen nur die betroffene Wurzel entfernen und der übrige Zahn erhalten. Dafür muss genau geprüft werden, welche Wurzel betroffen ist und ob der verbleibende Zahn noch versorgt werden kann. ESE: Längsrisse und Wurzelfrakturen
Die Empfehlung zum Zahnziehen mit dentinostic einschätzen lassen
Bei dentinostic schaut sich ein Zahnarzt deinen Fall noch einmal an und berücksichtigt dabei, warum deine Praxis zum Ziehen rät. Du beschreibst im Fragebogen, was abgebrochen ist, ob der Zahn eine Füllung oder Krone hatte und welche Beschwerden du hast. Gib außerdem an, was bei der Untersuchung festgestellt und dir als Behandlung empfohlen wurde. Danach wählst und bezahlst du dein Paket und lädst mindestens ein Foto der betroffenen Stelle hoch. dentinostic: Ablauf
Der Zahnarzt prüft deine Angaben und Fotos. Fehlt ihm etwas, fragt er nach. Du bekommst einen Befundbericht im Patientenraum und als PDF, der seine Einschätzung und die empfohlenen nächsten Schritte erklärt. Dazu kann auch gehören, dass er die Empfehlung deiner Praxis bestätigt oder eine weitere Untersuchung vor Ort empfiehlt. dentinostic: Zahnärztliche Einschätzung
Wie tief ein Bruch reicht und ob ein Riss durch die Wurzel verläuft, lässt sich auf Fotos nicht sicher beurteilen. Dafür kann eine Untersuchung am Zahn nötig sein, bei der unter Umständen auch eine vorhandene Füllung oder Krone entfernt werden muss. Die Online-Einschätzung hilft dir einzuordnen, ob die Begründung deiner Praxis zu deinem Befund passt und was du vor dem Ziehen noch klären solltest. ESE: Untersuchung bei Rissen und Brüchen, dentinostic: Leistungsumfang
Du zahlst einmal pro Fall, es gibt kein Abo. Basis kostet 29 €, Plus 49 € und Premium 79 €. Bei Premium erklärt dir der Zahnarzt seine Einschätzung zusätzlich in einer persönlichen Videobotschaft. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten derzeit nicht. Bist du privat versichert oder beihilfeberechtigt, kannst du die Rechnung einreichen. Ob und wie viel erstattet wird, hängt von deinem Tarif und den berechneten Leistungen ab. dentinostic: Preise und Erstattung
Dein Befund
Fiktives Beispiel
Ersteinschätzung
Zahnerhalt mit Teilkrone oder Krone weiterverfolgen
Auf Grundlage der Angaben und Fotos kommt ein Wiederaufbau mit einer Teilkrone oder Krone infrage. Der sichtbare Bruch einer Zahnwand allein ist kein ausreichender Grund für die Entfernung des gesamten Zahns.
Befund
Dein unterer Backenzahn links wurde vor vier Jahren wurzelbehandelt und mit einer großen Füllung versorgt. Beim Essen ist die innere Zahnwand neben der Füllung abgebrochen. Auf deinen Fotos scheint die sichtbare Bruchkante auf Höhe des Zahnfleischrands zu liegen. Du berichtest weder von Schmerzen noch von einer Schwellung. Deine Praxis hat dir wegen der geschwächten Zahnsubstanz zum Ziehen und zu einem Implantat geraten.
Behandlungsempfehlung
Empfohlen wird ein Wiederaufbau des Zahns mit anschließender Versorgung durch eine Teilkrone oder Krone. Sie umfasst die verbliebenen Teile der Kaufläche und stabilisiert sie beim Kauen.
Voraussetzung ist, dass genügend tragfähige Zahnsubstanz übrig ist, sich der Bruchrand versorgen lässt und kein Wurzelriss gegen diese Versorgung spricht. Diese Punkte werden bei der Untersuchung am Zahn geklärt.
Zahnarztbesuch
Für die Versorgung des abgebrochenen Zahns sollte zeitnah ein Termin in der Praxis vereinbart werden. Der Befundbericht kann als Grundlage für die weitere Behandlungsplanung dienen. Bis dahin sollte möglichst auf der anderen Seite gekaut werden, um den beschädigten Zahn zu entlasten.
Weitere Betreuung
Die Ergebnisse der Untersuchung können anschließend über den Chat mitgeteilt werden. Auf dieser Grundlage erfolgt eine ergänzende zahnärztliche Einschätzung zur weiteren Versorgung.
Hinweise
Melde neue Schmerzen zeitnah deiner Praxis. Bei einer Schwellung oder Fieber lass dich dringend zahnärztlich untersuchen; außerhalb der Sprechzeiten wende dich an den zahnärztlichen Notdienst.
Du möchtest die Empfehlung zum Ziehen bequem von zu Hause aus von einem unserer Zahnärzte einschätzen lassen? Dann klicke auf den Button und schildere uns, was mit deinem Zahn passiert ist. Wir freuen uns auf deinen Online-Besuch bei dentinostic.