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Zahn ziehen oder erhalten? Das sind die Alternativen

Wann muss ein Zahn gezogen werden? Welche Alternativen es gibt, was die Krankenkasse übernimmt und wann eine Zweitmeinung hilft.

6 Min. Lesezeit

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Auf einen Blick

Ein beschädigter oder entzündeter Zahn muss nicht immer gezogen werden. Entscheidend sind die verbliebene Zahnsubstanz, der Halt im Kiefer und die Behandlungsmöglichkeiten. Je nach Untersuchungsergebnis kommen eine Krone, eine Wurzelkanalbehandlung, deren Wiederholung oder eine Operation an der Wurzelspitze (Wurzelspitzenresektion) infrage. Eine Zweitmeinung kann Alternativen aufzeigen oder die Empfehlung zum Ziehen bestätigen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine eigene Frage.

Dein Zahnarzt empfiehlt, einen Zahn ziehen zu lassen. Vielleicht wurde der Zahn schon einmal wurzelbehandelt, vielleicht ist ein großes Stück abgebrochen. Dass du ihn trotzdem behalten möchtest, ist verständlich. Ein stark beschädigter Zahn ist nicht immer verloren. [3, 5, 7]

Ob er sich erhalten lässt, hängt vor allem davon ab, wie viel gesunde Zahnsubstanz übrig ist, ob die Erkrankung behandelt werden kann und wie fest der Zahn im Kiefer sitzt. Eine weitere Behandlung kann sich lohnen. Es gibt aber auch Schäden, bei denen das Ziehen die sinnvollere Lösung ist. [1, 2, 4]

Wann muss ein Zahn gezogen werden?

Zu den häufigsten Gründen gehören weit fortgeschrittene Karies und Parodontitis. Karies kann einen Zahn so stark zerstören, dass er sich nicht mehr aufbauen lässt. Bei einer Parodontitis verliert er durch die Erkrankung des umgebenden Gewebes und Knochens seinen Halt. Auch bestimmte Brüche oder Infektionen können eine Entfernung notwendig machen. [1]

Dabei kommt es auf den genauen Schaden an. Eine abgebrochene Ecke ist etwas anderes als ein Längsbruch der Zahnwurzel. Und eine Entzündung im Inneren des Zahns lässt sich unter Umständen mit einer Wurzelkanalbehandlung behandeln. Die Begriffe „abgebrochen“ oder „entzündet“ allein sagen deshalb noch wenig darüber aus, ob ein Zahn gezogen werden muss. [3, 5]

Welche Möglichkeiten gibt es, den Zahn zu erhalten?

Wenn ein großes Stück fehlt

Fehlen große Teile der sichtbaren Zahnkrone, kann eine künstliche Krone den Zahn wiederherstellen. Dafür muss noch genügend geeignete Zahnsubstanz vorhanden sein, an der sie befestigt werden kann. Entscheidend ist deshalb auch, wie der Zahn unterhalb der abgebrochenen Stelle aussieht. [7, 8]

Das gilt ebenfalls für einen wurzelbehandelten Zahn. Die Behandlung der Wurzel und der spätere Aufbau gehören zusammen. Nur wenn sich der Zahn anschließend mit einer Füllung oder Krone versorgen lässt, ist eine weitere Wurzelbehandlung sinnvoll. [5]

Wenn das Zahninnere entzündet ist

Eine Wurzelkanalbehandlung soll den eigenen Zahn erhalten. Dafür entfernt der Zahnarzt das erkrankte Gewebe aus dem Zahninneren, reinigt die Wurzelkanäle und füllt sie. Anschließend wird der Zahn dicht verschlossen. [5]

Je nach Diagnose kommt auch eine Behandlung infrage, bei der das weiche Gewebe mit Nerven und Blutgefäßen im Zahninneren, das sogenannte Zahnmark, oder ein Teil davon erhalten bleibt. Welche Möglichkeit geeignet ist, hängt vom Zustand des Zahninneren ab. [2]

Wenn eine Wurzelbehandlung nicht ausgereicht hat

Auch nach einer Wurzelbehandlung kann ein Zahn erneut erkranken. Manchmal sind Bakterien in schwer erreichbaren Abschnitten der Wurzelkanäle zurückgeblieben. Sie können auch durch eine undichte Füllung oder Krone wieder eindringen. [3]

In solchen Fällen kann eine erneute Wurzelkanalbehandlung helfen. Sie heißt Revision. Dabei wird die alte Wurzelfüllung entfernt, damit die Kanäle noch einmal gereinigt und gefüllt werden können. Eine frühere Wurzelbehandlung bedeutet also nicht, dass nur noch das Ziehen bleibt. [3]

Eine weitere Möglichkeit ist die Wurzelspitzenresektion. Bei dieser Operation werden die Wurzelspitze und entzündlich verändertes Gewebe entfernt und der Wurzelkanal abgedichtet. Sie kann infrage kommen, wenn eine Behandlung über die Wurzelkanäle nicht sinnvoll durchgeführt werden kann. Revision und Wurzelspitzenresektion sind unterschiedliche Behandlungen. Es gibt keine feste Reihenfolge, die bei jedem Zahn passt. [2, 5]

Wenn der Zahn locker ist

Ein lockerer Zahn muss nicht zwangsläufig gezogen werden. Bei einer Parodontitis kommt es unter anderem darauf an, wie viel Halt er noch hat und ob eine Behandlung die Erkrankung aufhalten kann. Auch bei schwerer Parodontitis können Zähne erhalten werden. [4]

Die Parodontitisbehandlung richtet sich gegen die Entzündung des Gewebes, das den Zahn im Kiefer hält. Dazu werden unter anderem bakterielle Beläge unter dem Zahnfleisch entfernt. Regelmäßige Nachsorge und die tägliche Mundpflege gehören dazu, damit der Behandlungserfolg möglichst erhalten bleibt. [9]

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Wann ist ein weiterer Versuch nicht sinnvoll?

Bei einem bestätigten Längsbruch der Zahnwurzel kann eine erneute Wurzelbehandlung den Schaden nicht beheben. Ebenso wenig hilft eine erfolgreiche Behandlung im Zahninneren, wenn sich der Zahn danach nicht mehr mit einer Füllung oder Krone versorgen lässt. [3, 5]

Es gibt außerdem Fälle, in denen ein weiterer Erhaltungsversuch zwar möglich ist, die Aussichten aber unsicher sind. Dann zählen neben den medizinischen Möglichkeiten auch die Anzahl der Eingriffe, die Belastung und die Kosten. Der Wunsch, den eigenen Zahn zu behalten, ist ein guter Grund, Alternativen zu erwägen. Er verpflichtet dich nicht dazu, jede mögliche Behandlung auf dich zu nehmen.

Für die Entscheidung sind die Untersuchung in der Praxis und je nach Befund Röntgenbilder nötig. Auch Vorerkrankungen und Medikamente spielen bei der Planung eine Rolle. [8]

Ist Ziehen günstiger als eine Wurzelbehandlung?

Der Preis für den einzelnen Eingriff beantwortet diese Frage nicht. Nach einer Wurzelbehandlung kann beispielsweise noch eine Krone nötig sein. Nach dem Ziehen entstehen möglicherweise Kosten für den Ersatz des Zahns. Ein sinnvoller Vergleich berücksichtigt deshalb den gesamten Behandlungsweg und den jeweiligen Eigenanteil. [5, 7]

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Wurzelkanalbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen. Für hintere Backenzähne gelten zusätzliche Kriterien. Dazu gehören der Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe, die Vermeidung einer einseitigen Verkürzung der Zahnreihe nach hinten oder der Erhalt vorhandenen Zahnersatzes. [6]

Eine fehlende Kostenübernahme bedeutet nicht automatisch, dass ein Zahn medizinisch nicht mehr zu erhalten ist. Umgekehrt sagt ein privates Behandlungsangebot noch nichts darüber aus, wie gut die Erfolgsaussichten sind. Die medizinische Einschätzung und die Finanzierung sind zwei getrennte Fragen. [2, 6]

Eine schriftliche Kostenübersicht macht sichtbar, welche Behandlungsschritte vorgesehen sind, was die Kasse übernimmt und welcher Betrag selbst zu zahlen ist. So lässt sich auch erkennen, ob eine spätere Krone oder ein Zahnersatz bereits berücksichtigt wurde.

Mehr zum Vergleich der Behandlungswege liest du im Artikel Wurzelbehandlung oder Implantat.

Was bringt eine Zweitmeinung vor dem Zahnziehen?

Eine Zweitmeinung ist besonders dann hilfreich, wenn dir nicht klar ist, weshalb der Zahn entfernt werden soll oder ob es noch eine Alternative gibt. Dabei geht es um deinen konkreten Befund. Wurde das Ziehen wegen eines Bruchs empfohlen, wegen fehlenden Halts oder weil eine Entzündung nicht ausgeheilt ist?

Vorhandene Röntgenbilder, Befunde und Angaben zu früheren Behandlungen helfen dabei, die Empfehlung nachzuvollziehen. Eine zweite Einschätzung kann eine weitere Behandlungsmöglichkeit aufzeigen. Sie kann aber auch bestätigen, dass die Entfernung sinnvoll ist.

Am Ende sollten diese Fragen beantwortet sein:

  • Welcher Schaden macht den Erhalt schwierig oder unmöglich?
  • Welche Alternative kommt noch infrage und wie sind ihre Erfolgsaussichten?
  • Wie aufwendig wäre die Behandlung und welche Kosten entstehen?
  • Wie dringend ist sie, und was wäre der nächste Schritt, wenn sie nicht gelingt?

Wie eine zweite Einschätzung abläuft, erklärt unser Ratgeber Zweitmeinung beim Zahnarzt.

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Du möchtest die Empfehlung deiner Praxis besser verstehen? Bei dentinostic beschreibst du dein Anliegen und ergänzt Fotos. In deinem individuellen Befundbericht erhältst du eine zahnärztliche Einschätzung und Behandlungsempfehlung.

Die Beratung kostet einmalig ab 29 €, ohne Abo. Die Antwortzeit hängt vom gewählten Paket ab.

Fotos allein reichen nicht aus, um abschließend über den Erhalt eines Zahns zu entscheiden. Eine Online-Einschätzung kann die Entscheidung vorbereiten; die dafür nötige Untersuchung in der Praxis ersetzt sie nicht. [8]

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Häufige Fragen

Kann ein stark beschädigter Zahn noch erhalten werden?
Das ist möglich, wenn genügend geeignete Zahnsubstanz und ausreichender Halt vorhanden sind. Je nach Schaden kommen eine Krone, eine Wurzelkanalbehandlung oder eine erneute Wurzelkanalbehandlung infrage. Welche Behandlung passt, ergibt sich aus der zahnärztlichen Untersuchung und gegebenenfalls Röntgenbildern.
Muss ein entzündeter Zahn gezogen werden?
Nein, nicht grundsätzlich. Eine Wurzelkanalbehandlung kann einen Zahn mit erkranktem Zahninneren erhalten. Voraussetzung ist, dass die Behandlung möglich ist und der Zahn anschließend mit einer Füllung oder Krone wiederhergestellt werden kann.
Brauche ich nach dem Ziehen ein Implantat?
Ein Implantat ist eine Möglichkeit, einen fehlenden Zahn zu ersetzen. Daneben gibt es Brücken und herausnehmbaren Zahnersatz. In bestimmten Situationen kann eine Lücke auch ohne Zahnersatz bleiben. Welche Lösung passt, hängt von den übrigen Zähnen und der Situation im Kiefer ab.
Kann ich mit der Entscheidung noch warten?
Wie dringend eine Behandlung ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Bei starken Zahnschmerzen ist eine Zahnarztpraxis oder außerhalb der Sprechzeiten der regionale zahnärztliche Notdienst die richtige Anlaufstelle. Bei Atemnot gilt die Notrufnummer 112. In diesen Situationen darf das Warten auf eine Online-Antwort die Behandlung nicht verzögern.

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Begriffe aus diesem Artikel im Zahnlexikon

Quellen

  1. KZBV: Wann muss man einen Zahn ziehen?
  2. European Society of Endodontology: S3-Leitlinie zur Behandlung pulpaler und apikaler Erkrankungen, 2023
  3. DGET: Patienteninformation zur Revisionsbehandlung
  4. European Federation of Periodontology: S3-Leitlinie zur Behandlung von Parodontitis Stadium IV, 2022
  5. KZBV: Behandlung der Zahnwurzel
  6. KZBV: Wann ist eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich?
  7. KZBV: Zahnersatz
  8. KZBV: Voruntersuchung
  9. IQWiG: Wie wird eine Parodontitis behandelt?
  10. gesund.bund.de: Nummern für den Notfall

Dieser Artikel erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt keine individuelle zahnärztliche Einschätzung.

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