Zum Inhalt springen
Zahnlexikon

Der dentinostic Zahnlexikon

Fachbegriffe einfach erklärt, damit du weißt, was hinter deiner Diagnose steckt.

Yttriumstabilisiertes Zirkonoxid, Hochfeste Zahnkeramik

Yttriumstabilisiertes Zirkonoxid ist eine besonders bruchfeste, zahnfarbene Keramik. Das zugesetzte Yttrium macht das Material stabil, sodass daraus Kronen, Brücken und Implantataufbauten ohne Metall gefertigt werden können.

3 Fakten über Yttriumstabilisiertes Zirkonoxid:

  • Besonders feste, metallfreie Hochleistungskeramik für Zahnersatz.
  • Wird vor allem als stabiler Kern von Kronen und Brücken eingesetzt.
  • Als metallfreies Material gilt es als gut verträglich und ist zahnfarben.
Dr. med. dent. Tina Mandel, medizinische Leitung von dentinostic
Medizinisch geprüft von
Dr. med. dent. Tina Mandel
Fachzahnärztin für Oralchirurgie
Definition, Was ist yttriumstabilisiertes Zirkonoxid?

Yttriumstabilisiertes Zirkonoxid ist eine hochfeste Zahnkeramik auf Basis von Zirkoniumdioxid. Der Zusatz von Yttriumoxid macht das Material im Mund besonders bruchstabil und eignet sich damit als Gerüst für Kronen und Brücken.

Fragen zu Kronen oder Zahnersatz? Lass dich über dentinostic vorab beraten.

Einsatz, Wofür wird es verwendet?

Vollkeramische Kronen haben einen festen, zahnfarbenen Kern, zum Beispiel aus Zirkonoxid, der mit weiterer Keramik verblendet werden kann. Wegen seiner hohen Bruchzähigkeit wird Zirkonoxid besonders im stärker belasteten Seitenzahnbereich verwendet. Da kein Metall enthalten ist, entfallen Unverträglichkeitsrisiken durch Metalle.

Merkmale
  • Sehr hohe Bruchzähigkeit und Belastbarkeit
  • Metallfrei und dadurch gut verträglich
  • Zahnfarben und ästhetisch, mit geringer Belagsanlagerung
  • Laut Leitlinie hohe kurzfristige Überlebensraten von Zirkonoxid-Kronen
Behandlung

Der Zahn wird beschliffen, ein Abdruck oder Scan genommen, und die Krone oder Brücke wird im Labor aus Zirkonoxid gefertigt und eingesetzt. Vollkeramischer Zahnersatz ist meist eine höherwertige Versorgung, die Kasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss, Mehrkosten trägst du selbst oder über eine private Versicherung.

Quelle: DGZMK und AWMF, S3-Leitlinie Vollkeramische Kronen und Brücken (Register 083-012), abgerufen im Juli 2026.

Passend zu diesem Begriff

Du hast Beschwerden, die zu diesem Thema passen? Unsere Zahnärzte schauen sich dein Anliegen online an.

Symptome online abklären

Unsere Zahnärzte helfen dir gerne weiter. Lass deine Symptome jetzt abklären.