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Zahnlexikon

Das dentinostic Zahnlexikon

Fachbegriffe einfach erklärt, damit du weißt, was hinter deiner Diagnose steckt.

Bisshebung, Wiederherstellung der richtigen Bisshöhe

Eine Bisshebung ist ein zahnmedizinischer Eingriff, bei dem die verlorene Bisshöhe wiederhergestellt wird. Ursache ist meist ein starker Zahnsubstanzverlust durch Knirschen, Erosion oder fehlende Zähne. Wird sie nicht behandelt, leidet nicht nur die Ästhetik, auch das Kiefergelenk und die Muskulatur werden dauerhaft belastet.

3 Fakten über Bisshebung:

  • Gezielte Vergrößerung der Bisshöhe, also des vertikalen Abstands zwischen Ober- und Unterkiefer.
  • Kommt infrage, wenn die Zähne durch Abrieb, Erosion oder Knirschen stark an Höhe verloren haben.
  • Der Aufbau erfolgt an den Kauflächen, oft mit Kunststoff oder Keramik.
Dr. med. dent. Tina Mandel, medizinische Leitung von dentinostic
Medizinisch geprüft von
Dr. med. dent. Tina Mandel
Fachzahnärztin für Oralchirurgie
Definition, Was ist eine Bisshebung?

Eine Bisshebung, auch Bisserhöhung genannt, ist eine zahnärztliche Behandlung, bei der die Höhe des Bisses wiederhergestellt oder vergrößert wird. Das ist nötig, wenn die Kauflächen so weit abgetragen sind, dass der Biss abgesunken ist.

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Ursache, Warum wird sie nötig?

Anlass ist meist ein starker Verlust an Zahnhartsubstanz, etwa durch säurebedingte Erosionen, durch Abrieb oder durch Bruxismus. Geht dadurch die natürliche Bisshöhe verloren, kann ein umfangreicher Wiederaufbau erforderlich werden.

Ablauf
  • Zunächst genaue Diagnostik und Planung der neuen Bisshöhe
  • Häufig wird die neue Höhe zunächst reversibel mit einer Schiene getestet
  • Aufbau der Kauflächen mit Kunststoff (Komposit) oder mit Keramik und Kronen
  • Es gibt auch minimalinvasive Vorgehensweisen, die möglichst wenig Zahnsubstanz opfern
Behandlung

Die Bisshöhe wird über den Aufbau mehrerer Zähne wiederhergestellt, oft schrittweise und nach einer Testphase mit einer Schiene. Da es sich meist um eine umfangreiche Behandlung handelt, wird sie individuell geplant. Umfang und Kostenübernahme solltest du vorab in der Praxis besprechen.

Quelle: DGZMK und Fachgesellschaften, S2k-Leitlinie 083-051 sowie S3-Leitlinie Direkte Kompositrestaurationen 083-028, abgerufen im Juli 2026.

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